Tauchflasche

Die Tauchausrüstung für das Tauchen mit Drucklufttauchgerät

Die ABC-Ausrüstung hatten wir schon besprochen und wir glauben, dass dein Tauchlehrer dich gut ausgebildet hat und der Tauchsport dir immer mehr Freude macht. Die Ausbildung am Tauchgerät und der übrigen Ausrüstung ist eine sehr interessante Angelegenheit, erfordert aber einige Übungen.

Das Drucklufttauchgerät (DTG) benötigen wir, um eine längere Zeit unter Wasser verbringen zu können. Dieses DTG ist ein gebrauchsfähiges Gerät und besteht aus einer Druckluftflasche mit Ventil, Standfuß, Trageeinrichtung (Trage, Jacket) sowie einem Atemregler. Nach der nationalen Umsetzung der europäischen Normen in einer Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz werden Tauchgeräte als persönliche Schutzausrüstung der Kategorie III betrachtet und benötigen die CE-Kennzeichnung mit Jahreszahl und Kenn-Nummer.

Es gibt verschiedene gebräuchliche Flaschengrößen von 7 bis 15 l. Die meist verbreiteten Tauchflaschen sind die 10- und 12-l-Flaschen. Diese Flaschen gibt es aus den Materialien Stahl und Aluminium. Wegen der geringen Festigkeit haben Aluminiumflaschen eine stärkere Wand und somit ein höheres Gewicht als Stahlflaschen. Die Stahlflaschen haben jedoch eine höhere Dichte (7,8 kg/dm3 bzw. 78 N/ dm3) als Aluminiumflaschen (2,7 kg/dm³ bzw. 27 N/dm³).

Bei Aluminiumflaschen mit gleichem Füllvolumen wie Stahl muss man beim Tauchen, falls überhaupt erforderlich, ca. 20 % mehr Blei verwenden als bei einer Stahlflasche.

Aluminiumflaschenventile sollten mit einem Mikrofiltersteigrohr ausgerüstet sein, um den Aluminiumstaub nicht in die Lungen zu atmen. Der Aluminiumstaub kann, wie auch Silikon, nicht von der Lunge abgebaut werden.

Druckluftflaschen sind, wie der Name schon sagt, mit zusammengedrückter (komprimierter) gereinigter Luft gefüllt. Der zulässige Fülldruck bei den gebräuchlichsten Druckluftflaschen beträgt 200 bar. Neu hergestellte Druckluftflaschen sind nach der DIN EN 1089-3 weiß lackiert.

Nach der Betriebssicherheitsverordnung müssen Druckluftflaschen alle fünf Jahre einer Festigkeits-prüfung und alle zweieinhalb Jahre einer Gewichtsprüfung, äußeren und inneren Prüfung unterzogen werden, die von einer zugelassenen Überwachungsstelle (bisher: vom TÜV) vorgenommen wird. Sie sind mit einem Standfuß versehen, um ein Umfallen zu verhindern.

Ihr solltet sie jedoch immer hinlegen, um Verletzungen oder Beschädigungen durch ein Umfallen zu vermeiden. Um die Druckluftflasche auf dem Rücken tragen zu können, benötigen wir eine Tragschale mit Bebänderungen oder ein Jacket.

 

Auch an manchen Jackets finden wir zum schnellen Befüllen im Notfall eine kleine Druckluftflasche von ca. 0,5 l Inhalt. Auch diese Flaschen müssen wie jedes DTG regelmäßig überprüft werden.

Zum Öffnen und Schließen der Druckluftflasche ist in diese ein Ventil eingeschraubt. Dieses wird über ein Handrad manuell bedient.

Drucklufttauchgeräte müssen mit mindestens einer Warneinrichtung versehen sein, an der das Zuendegehen der Luft angezeigt wird. Ohne extreme Außenbedingungen (Sicht, Kälte, Arbeit) reicht das Unterwassermanometer (Finimeter), ein Tauchcomputer mit Flaschendruckanzeige oder – bei älteren DTGs – auch eine am Ventil eingebaute Reserveschaltung, die dem Taucher bei ca. 50 bar unmissverständlich das Zuendegehen des Atemluftvorrates anzeigt und somit ein Zeichen zur Beendigung des Tauchgangs ist.

 

An vielen Tauchbasen wird heute keine Reserveschaltung mehr verwendet, in einigen Regionen ist sie gar nicht mehr bekannt. Dann muss mit mindestens einer anderen Warneinrichtung getaucht werden (Finimeter/Manometer oder Luftintegrierter-Computer).